09. Dezember 2021
Viele Selbstständigerwerbende sind mit einer restriktiven Praxis im Corona-Erwerbsersatz konfrontiert
Mit den aktuellen epidemiologischen Entwicklungen und den neuen Massnahmen und Empfehlungen des Bundesrates häufen sich im Kulturbetrieb wieder die Absagen und Verschiebungen von Veranstaltungen: Weihnachtsfeiern, Firmenfeste, Amateurveranstaltungen mit professioneller Unterstützung oder internationale Tourneen. Just in dieser Ausgangslage erhalten die Kulturverbände Anfragen von verzweifelten Mitgliedern, deren Gesuche um Corona-Erwerbsersatz abgelehnt werden. Die Begründung der kantonalen Ausgleichskassen: Es seien aktuell im Kulturbereich keine vom Bund und den Kantonen verfügten Massnahmen in Kraft, die zu einer Entschädigung berechtigen würden.
Diese Praxis entbehrt aus der Sicht der Taskforce Culture jeglicher Grundlage.
- Erstens ist das Argument schlicht falsch, es gebe keine aktuellen Massnahmen, die den Kulturbetrieb beeinträchtigen würden: Maskenpflicht, Zertifikatspflicht sowie die dringende Empfehlung des Bundesrates, Kontakte zu minimieren, haben sehr direkte Auswirkungen auf den Ticketverkauf sowie die wirtschaftliche Umsetzbarkeit von Veranstaltungen – im kulturellen wie auch im privaten Bereich (Firmenfeste usw.).
- Zweitens ist der Zeitpunkt für eine solche Verschärfung in keiner Art und Weise nachvollziehbar: Angesichts steigender Fallzahlen und um die Überlastung der Spitäler zu vermeiden, beschloss der Bundesrat neue Massnahmen, welche bereits wieder zu einer Vielzahl von Absagen von Veranstaltungen geführt haben. Kulturschaffende und Veranstalter haben ihre finanziellen Reserven weitgehend aufgebraucht – und die weiteren Prognosen für die kommenden Wochen und Monate stimmen pessimistisch. Es kann nicht sein, dass der Erwerbsersatz genau in dem Moment, in dem er dringend gebraucht wird, faktisch abgeschafft wird.
- Drittens ist eine solche Handhabung weder aus dem Covid-19-Gesetz, noch aus der Verordnung oder aus den aktuellen Kreisschreiben des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) ableitbar. Dass sich die Umsätze in den betroffenen Branchen (dazu gehört nicht nur die Kultur, sondern etwa auch die Eventbranche oder die Gastronomie) noch nicht erholt haben, ist eine direkte Folge der in den letzten Monaten verordneten Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie.
Bei der aktuellen Praxis zum Corona-Erwerbsersatz handelt es sich u.E. faktisch um eine Sparmassnahme. Dies obwohl das Parlament mehrmals bestätigt hat, die durch die sanitarischen Massnahmen verursachten Einkommenseinbussen ab 30% mit dem Corona-Erwerbsersatz ausgleichen zu wollen.
Die Taskforce Culture hat das Bundesamt für Sozialversicherungen in einem Brief (siehe Anhang) vom 8.12.2021 aufgefordert, die Praxis bei den Ausgleichskassen zu überprüfen – besonders mit Blick auf die aktuellen besorgniserregenden Entwicklungen im Veranstaltungsbereich.
Kontakt:
Stefan Breitenmoser, Geschäftsführer SMPA – Swiss Music Promoters Association, T 079 355 05 79, stefan.breitenmoser@smpa.ch