Mitglied werden

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der SMPA: 

  • Mitglied werden können natürliche oder juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, welche Veranstaltungen wie Konzerte, Shows oder Festivals auf eigenes Risiko organisieren und durchführen. 
  • An einer Mitgliedschaft interessierte Veranstaltende müssen über mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre jährlich entweder zehn oder mehr Konzerte und/oder Shows oder ein Festival mit einer Tageskapazität für mindestens 5'000 Besuchende durchgeführt haben, bis eine Mitgliedschaft in der SMPA in Frage kommt. Dabei sind die branchen- und verbandsüblichen Grundsätze eingehalten und die finanziellen Verpflichtungen vollumfänglich erfüllt worden.
  • Ausgeschlossen von einer Mitgliedschaft sind Veranstaltende, deren Tätigkeit einzig in der Organisation und Durchführung von für das Publikum kostenlosen Veranstaltungen besteht.
  • Ein Mitglied identifiziert sich mit der SMPA, unterstützt deren Anliegen und arbeitet bei Bedarf aktiv an Projekten mit.
  • Ein Mitglied ist sich seiner Verantwortung bewusst, handelt nach professionellen, branchen- und verbandsüblichen Grundsätzen und führt Veranstaltungen nach den gültigen Gesetzen, Vorschriften und (behördlichen) Auflagen durch.
  • Ein Mitglied handelt gegenüber den anderen Mitgliedern transparent und fügt ihnen keinen Schaden zu. Vereinbarte Rechnungen werden fristgerecht bezahlt. Terminkonflikte bei Veranstaltungsdaten werden gegenseitig gemeldet und einvernehmliche Lösungen gesucht.
  • Ein Mitglied vertreibt weder direkt noch indirekt (z.B. über verbundene Personen oder Unternehmen) Tickets im sogenannten Zweitmarkt.

Pflichten eines Mitglieds: 

  • Die Ausübung der Mitgliedschaft wird persönlich durch die Geschäftsführung oder Handlungsbevollmächtigte vorgenommen. Zudem wird pro Mitglied eine Stellvertretung bestimmt.
  • Ein Mitglied nimmt pro Kalenderjahr an mindestens einer Mitgliederversammlung teil (Vereins-/Herbstversammlung).
  • Ein Mitglied stellt seine Geschäftszahlen dem Verband zur Verfügung, der sie lediglich anonymisiert und aggregiert verwendet (z.B. für den jährlichen SMPA-Index).
  • Die Mitgliedschaft wird gegen aussen kommuniziert (Erwähnung nach Möglichkeit in der E-Mail Signatur, auf der Webseite, auf Tickets, Drucksachen usw.).
  • Abrechnungen gegenüber Institutionen und Unternehmen, mit denen die SMPA Sonderkonditionen ausgehandelt hat oder die SMPA in Kontakt steht (SUISA, Steuerämter usw.), werden von den Mitgliedern korrekt und fristgerecht eingereicht und bezahlt. Abrechnungen, bei denen das Mitglied von den durch die SMPA ausgehandelten Konditionen profitiert, dürfen nur für das Mitgliedsunternehmen vorgenommen werden.
  • Ist ein Mitglied Dauermieter oder Besitzer einer Spielstätte, darf anderen Mitgliedern der Zugang dazu nicht erschwert oder verhindert werden. Allen Mitgliedern wird freier Zugang zu marktüblichen fairen Mietkonditionen gewährt. Informationen, die im Zusammenhang mit einer Datenreservation offengelegt werden müssen, sind vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergeleitet oder zum eigenen Vorteil genutzt werden.

Aufnahme eines Mitglieds: 

  • Ein Beitritt kann jederzeit erfolgen. Unabhängig vom Aufnahmedatum ist auch im Aufnahmejahr der volle Mitgliederbeitrag geschuldet..  
  • Der Vorstand entscheidet abschliessend über die Aufnahme von Mitgliedern. Er kann bei Interessierten weitere Auskünfte einholen. Der Vorstand kann den Beitritt ohne Angabe von Gründen ablehnen.
  • Eine Mitgliedschaft gilt nur für die in der Mitgliederliste aufgeführte natürliche oder juristische Person. Die Mitgliedschaft ist weder übertragbar noch vererblich. Ohne separate Mitgliedschaft in der SMPA können weitere Unternehmen eines Mitglieds nicht von den Vorteilen der Mitgliedschaft profitieren. Auch bei Holdingstrukturen müssen die einzelnen Unternehmen bzw. Risikoträger Mitglied sein.

Die hier aufgeführten Punkte sind ein Auszug aus unseren Statuten. Bei Interesse an einer Mitgliedschaft, stellen wir gerne die kompletten Unterlagen zur Verfügung. Für weitere Informationen melden Sie ich an info@smpa.ch.