01. Februar 2024
Vernehmlassung zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)
Die SMPA nahm an der Vernehmlassung zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) und begrüsst die klare Ablehnung der «Halbierungsinitiative» durch den Bundesrat. Hingegen sprechen wir uns gegen eine Senkung der Haushaltsabgabe aus, wie sie der Bundesrat mit der Teilrevision der RTVV vorschlägt.
Allerdings fordern wir eine Anpassung der Unternehmensabgabe, welche kleine Unternehmen nicht mehr benachteiligt. Die Unternehmensabgabe muss künftig progressiv oder teilweise linear ausgestaltet sein. Die Limite neu auf 1.2 Millionen Franken Jahresumsatz zu erhöhen reicht nicht.
Ein unabhängiges und vielfältiges Kulturschaffen in den vier Sprachregionen der Schweiz braucht eine starke SRG, deren aktuelle Mittel nicht weiter gekürzt werden sollen. Die Abgaben sind so zu berechnen, dass die SRG ihre Verpflichtungen – gerade auch im Kernbereich Kultur und damit als unverzichtbare Kulturproduzentin und Kulturvermittlerin – wahrnehmen und ihre Finanzierung in gleicher Höhe wie heute auch in Zukunft sichergestellt werden kann.