SMPA

Kurzarbeit für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung darf Ende Mai nicht auslaufen

Die Kulturbranche (Kulturschaffende, Kulturunternehmen, Dienstleister sowie Lieferanten) besteht zu einem grossen Teil aus kleinen und kleinsten inhabergeführten Unternehmen sowie aus Selbständigerwerbenden.

 

Der Kulturbranche wurde Ende Februar im wahrsten Sinne des Wortes «der Stecker gezogen»: Durch das Veranstaltungsverbot wurde ihr als Erstbetroffene die Existenzgrundlage entzogen. Mutmasslich wird sie auch die Letzte sein, die den Weg zurück in die Normalität findet. Denn nach der für den 27. Mai 2020 erwarteten Lockerung können die Veranstalter und Dienstleister nicht einfach den Schlüssel drehen und alles ist wie vorher. Veranstaltungen brauchen eine mehrmonatige Vorlaufzeit. Darum dauert es noch Monate, bis in der Branche wieder Normalbetrieb herrscht. Der Weg dahin wird viel Zeit brauchen und der Ausnahmezustand noch über Monate anhalten und sehr lange nachhallen.

 

Am 20. Mai 2020 entschied der Bundesrat, den ausserordentlichen Anspruch auf Kurzarbeit für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sowie mitarbeitende Ehegatten oder eingetragene Partner einzustellen. Bis jetzt konnte eine tiefe Pauschale von 3'320.- Franken als Kurzarbeitsentschädigung für eine Vollzeitstelle geltend gemacht werden. Die Aufhebung per Ende Mai ist skandalös und ein Schlag ins Gesicht dieser Akteure. Diese Personen zahlen Monat für Monat Beiträge ein, sind noch länger direkt vom Lockdown betroffen und sollen nun keine Kurzarbeitsentschädigung mehr erhalten?

 

Durch die Aufhebung Kurzarbeit für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung werden viele Akteure aus dem Kultursektor den Weg auf das Sozialamt machen müssen. Deshalb fordert die SMPA, dass die COVID-Massnahmen für Kurzarbeit im Kulturbereich weitergeführt werden, solange Bedarf besteht (d.h. wohl sogar über die Herstellung des Normalbetriebs hinaus).

 

Weblink zur Medienmitteilung des Bundes «Coronavirus: Zusätzliche Finanzierung für die Arbeitslosenversicherung und schrittweiser Ausstieg aus den COVID-Massnahmen»

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