Branchenverbände der Veranstaltungs-, Reise- und Schaustellerbranche

Offener Brief: Seit 11 Monaten Berufsverbot! Die Veranstaltungs-, Event-, Schausteller- sowie Reisebranche fordert jetzt eine Lösung!

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Parmelin
Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer
Sehr geehrte Frau Direktorin Ineichen-Fleisch

Mit Hochspannung hat die ganze Veranstaltungs-, Event-, Schausteller- und Reisebranche am vergangenen
Mittwoch die Medienkonferenz des Bundesrates verfolgt. Seit mittlerweile 11 Monaten im behördlich angeordneten Stillstand erlebten wir erneut eine herbe Enttäuschung, da die mehrmals adressierten überlebenswichtigen Massnahmen unserer Branchen erneut nicht zur Kenntnis genommen wurden.

Mit der neu geschaffenen Anspruchskategorie (Art. 5b Covid-19-Härtefallverordnung) müssen Unternehmen bei behördlicher Schliessung von mindestens 40 Kalendertagen den Umsatzrückgang nicht mehr nachweisen. De facto heisst dies, dass diese Unternehmen früher an die Töpfe der Härtefallklausel kommen und diese dadurch früher leer sein dürften.

Nach diesem Wortlaut fallen unsere Branchen wohl nicht in den Anwendungsbereich*). Dies ist allerdings stossend, denn obwohl keine behördlich verordnete Schliessung für die Veranstaltungs-, Event-, Schausteller- und Reisebranche vorliegt, herrscht faktisch ein Berufsverbot **) und dies seit dem 28. Februar 2020, d.h. weit mehr als die in Art. 6 a und b Covid-19-Verordnung geforderten 40 Schliessungstage.

Auch wenn wir den enormen Umfang und die Komplexität der Entscheide um die Hilfeleistungen nachvollziehen können, verstehen wir nicht, weshalb die Veranstaltungs-, Event-, Schausteller- und Reisebranche nicht ebenfalls automatisch als Härtefall taxiert werden. Wir respektieren die Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung seit bald einem Jahr und tragen die Entscheidungen und Restriktionen immer mit. Wir haben gut funktionierende Schutzkonzepte erarbeitet und uns an alle Auflagen gehalten. Wir haben unseren Beitrag geleistet und helfen weiterhin mit. Aber die Hälfte der Unternehmen, Kleinstbetriebe und Selbständigerwerbende mit ihren Familien sind nun existenziell bedroht. Der Schaden ist kolossal. FAZIT: Seit bald einem Jahr sitzen die unterzeichnenden Branchen auf dem Trockenen und in den kommenden Monaten ist keine Besserung in Sicht!

Deshalb fordern wir mit aller Dringlichkeit:

1.    Automatisierte Akzeptanz der Veranstaltungs-, Event-, Schausteller- und Reisebranche als Härtefälle (gemäss Art. 5b Covid-19-Härtefallverordnung)
Wie die für 40 Tage geschlossenen Betriebe sollen ebenfalls die Unternehmen der Veranstaltungs- Event- und Reisebranche kompromisslos als Härtefälle anerkannt werden. Es darf nicht sein, dass die jeweiligen Kantone aufgrund Kapazitätsengpässen und oder anderer finanzieller Überlegungen, Unternehmen zulassen oder ausschliessen.

2.    Nationale Vereinheitlichung der Kriterien und Verfahrung für die Auszahlung der Härtefallmassnahmen
In einer globalen Pandemie sollten Betriebe in Bezug auf Hilfsmassnahmen keine Standortnachteile erfahren. Die aktuell unterschiedliche Ausarbeitung der Kantone hinsichtlich Auszahlungsmodi für Unterstützungsgelder sind in einer Krise dieser Dimension nicht angebracht.

3.    Schnelle Klärung der zu erwartenden Hilfsgelder, sodass sich Unternehmer bewusst entscheiden können, ob Sie ihre privaten Ersparnisse weiterhin für die Überbrückung einsetzen wollen.
Schaffen wir es nicht, die Konkurswelle abzuwenden, wäre die ganze bisherige Hilfe (COVID-Kredite, Kurzarbeitsentschädigungen/EO) nutzlos geworden und das verfolgte Ziel, Arbeitsplätze und Know-how in der Branche zu erhalten, aus den Augen verloren.


Ausserdem hatte sich die Mehrheit der WAK-N im Vorfeld der Bundesratssitzung unter anderem für die Übernahme der nicht gedeckten Fixkosten von Unternehmen gebeutelter Branchen ausgesprochen. Diesen Antrag unterstützen auch wir vehement.

 

*) Ausgenommen die Spielstätten welche effektiv seit längerer Zeit geschlossen sein müssen und daher auch zu den Betrieben gehören,
die nach dem aktuellen Bundesrats-Beschluss nun die Härtefallentschädigung geltend machen können.
**) Reisen ins Ausland sind nur an einige wenige Destinationen unter strengen Restriktionen möglich, insofern ist das Buchungsvolumen auf ein absolutes Minimum eingebrochen und die daraus erwirtschafteten Erträge decken auf keine Art und Weise die laufenden Fixkosten.  Events, Messen und Veranstaltungen sind und bleiben verboten.

 

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen und danken für die rasche Umsetzung und Angleichung der Härtefallkategorien.

Freundliche Grüsse

 

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