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Aktueller Bundesratsentscheid

Am Mittwoch, 12. August 2020 hat der Bundesrat entschieden, dass Veranstaltungen mit mehr als 1'000 Gästen ab dem 01.10.2020 wieder möglich sind. Dieser Entscheid gibt den Veranstaltern eine Perspektive. Nun müssen aber rasch die Auflagen mit den Behörden geklärt werden. Erst nach diesen Gesprächen können wir den Entschied final einordnen. Unabhängig davon, der Schaden bleibt angerichtet. Wie seit Ende Februar, werden auch diesen Herbst/Winter nicht viele (Gross-) Veranstaltungen stattfinden, da die meisten bereits ins 2021 verschoben oder abgesagt werden mussten oder gar nicht erst geplant werden konnten.

Die Voraussetzung für Veranstaltungen mit mehr als 1'000 Gästen sind glaubwürdige, funktionierende und wirtschaftlich umsetzbare Schutzkonzepte, welche auf die verschiedenen Veranstaltungsarten ausgelegt sind. Wie vom Bund in Aussicht gestellt, gehen wir davon aus, dass nicht nur die Kantone in die Ausarbeitung der Massnahmen einbezogen werden, sondern auch die Verbände der Veranstaltungsbranche. Die Zeit bis Ende September 2020 muss gemeinsam genutzt werden, um Lösungen zu finden, welche von allen Beteiligten getragen werden können, auch damit schweizweit das selbe gilt - auch für die Kriterien der Veranstaltungsbewilligungen. Die Kapazität des Contact Tracings der Kantone, darf nicht zum limitierenden Element für Bewilligungen werden.

Sport, Kultur und Sozialleben sind wichtig für die Gesellschaft. Nun müssen wir den Weg zurück in die Normalität finden, müssen lernen, mit dem Virus zu leben. Die Öffentlichkeit muss Vertrauen bilden können, nachdem sie monatelang mit rohen Infektionszahlen bombardiert wurde. Dafür wollen auch die Veranstalter ihren Beitrag leisten. Aber auch das Publikum muss seine Eigenverantwortung wahrnehmen, sonst nützen die besten Konzepte nichts.

Die heutige Diskussion zeigt aber auch, wie fragil die Lage ist, mehrmals verwies der Bundesrat darauf, dass schlussendlich der Virus die nächsten Schritte bestimme. Darum gibt es nur eine bedingte Planungssicherheit.

Auch mit dem heutigen Beschluss: Bis zum Normalbetrieb dauert es mind. noch bis Mitte/Ende 2021. Aus diesem Grund ist die Verlängerung der Ausfallentschädigungen (bei entsprechender Erhöhung des Kredits) dringend nötig. Für den Kultursektor müssen auch andere Unterstützungsformen diskutiert werden, da Ausfallentschädigungen bald nicht mehr greifen.

Ein zweiter wichtiger Entscheid wurde heute bei der Kurzarbeit gefällt. Es ist erfreulich, dass das vereinfachte Verfahren bis Ende 2020 weitergeführt wird. Gerade für die Veranstaltungsbranche ist es aber sehr problematisch, dass die Kurzarbeitsentschädigung für befristete Arbeitsverhältnisse sowie für Arbeit auf Abruf ausläuft. Diese Arbeitsformen sind in der Branche weit verbreitet. Gleichzeitig ist auch die Fortführung des Erwerbsersatzes für Selbständigerwerbende sowie für Arbeitgeber und arbeitgeberähnliche Personen nötig, aber ohne die jetzige Beschränkung auf Härtefälle und ohne Lohnobergrenze. Wer Sozialbeiträge bezahlt, muss im Bedarfsfall auch versichert sein.

Wir bleiben am Ball.

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