SMPA

Positionspapier der SMPA: Tempo, Praxistauglichkeit und Abrundung der Perspektive jetzt nötig

08. Juni 2021

Tempo, Praxistauglichkeit und Abrundung der Perspektive jetzt nötig

  • Schnelligkeit und Praxistauglichkeit sind wichtig bei der Erteilung der Veranstaltungsbewilligungen, bei der Unterstellung unter den Schutzschirm und beim Covid-Zertifikat.
  • Bewilligungsprozesse und -kriterien sowie die Rahmenbedingungen und die Schutzkonzepte müssen schweizweit einheitlich, schlank und praxistauglich definiert werden.
  • Für Veranstaltungen mit GGG-Kontrolle dürfen keine zusätzlichen Auflagen angeordnet werden.
  • Die GGG-Kontrolle ist nur in einer sehr kurzen und klar definierten Übergangsphase akzeptabel.
  • Es braucht auch Perspektiven für Anlässe mit weniger als 1’000 und mehr als 10’000 Gästen über den September hinaus.


Rasche und einheitliche Umsetzung in den Kantonen erforderlich

«Der Bundesrat ist bei den jüngsten Entscheiden erneut auf einige wesentliche Anliegen der Branche eingegangen.» hält Stefan Breitenmoser, Geschäftsführer der SMPA, erfreut fest. So sind mit der Senkung der Franchise und des Selbstbehaltes wesentliche Voraussetzungen für einen pragmatischen Schutzschirm für Publikumsanlässe geschaffen worden. Leider hapert es in den meisten Kantonen bei der Umsetzung dieser wichtigen Ausfallversicherung; einige Kantone sehen unverständlicherweise sogar ganz von diesem wichtigen Instrument ab. Für die SMPA-Mitglieder bleibt zu hoffen, dass ihre Veranstaltungen möglichst rasch und landesweit Zusagen für den Schutzschirm erhalten, sonst müssen aufgrund der benötigten Vorlaufzeit und der beschränkten Risikofähigkeit noch mehr Veranstaltungen die Segel streichen! Ebenso wichtig ist, dass die Bewilligungsprozesse und -kriterien sowie die Rahmenbedingungen und die Schutzkonzepte schweizweit einheitlich, schlank und praxistauglich definiert werden.

Keine unverhältnismässige doppelte Sicherheit
Das Tempo muss auch bei der Umsetzung des Covid-Zertifikates hochgehalten werden: Ohne ein schweizweit einheitliches Covid-Zertifikat, das den Gästen ohne Aufwand und möglichst automatisch zur Verfügung steht, ist an den Veranstaltungen keine effiziente Zutrittskontrolle auf «geimpft, getestet oder genesen» möglich. Abgesehen davon bleibt die SMPA bei ihrer bereits mehrfach platzierten Forderung: «Mit einer solchen GGG-Kontrolle müssen weitere Auflagen gestrichen werden», so Christoph Bill, der Präsident des Branchenverbandes. Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass die Bevölkerung nachvollziehbare Regelungen gut befolgt, aber höchstens halbherzig mitmacht, wo solche Vorschriften dem gesunden Menschenverstand und dem natürlichen Verhalten widersprechen. So muss unbedingt von einer generellen Maskenpflicht oder von einer Sitzpflicht bei Konsumationen abgesehen werden. Nach heutigen Erkenntnissen besteht bei Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat kein erhöhtes Ansteckungsrisiko. Das Zertifikat ist nur in einer sehr kurzen und klar definierten Übergangsphase akzeptabel. Professionell organisierte Veranstaltungen bieten einen sicheren Rahmen und verhindern, dass es zu unkontrollierbaren Menschenansammlungen kommt. Entsprechend sollten genau solche Veranstaltungen nicht durch Auflagen erstickt werden, während im öffentlichen Raum die Toleranzgrenze zusehends höher gesetzt wird.

Gutes Schutzkonzept als Alternative zur GGG-Kontrolle
Die Kosten für Infrastruktur, Personal und Tests beim Einsatz des Covid-Zertifikats müssen vom Bund und/oder den Kantonen getragen werden, damit keine allzu grossen Hürden für Gäste entstehen. Die SMPA fordert, dass im Hinblick auf die zunehmende Anzahl von Veranstaltungen seitens der Kantone genügend Testkapazitäten geschaffen werden und wünscht, dass zuverlässige Selbsttests und neuartige Schnelltestmethoden baldmöglichst validiert werden. Zudem muss mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, dass es durchaus Veranstaltungsformate gibt, für die herkömmliche Schutzkonzepte absolut ausreichen und eine GGG-Kontrolle unverhältnismässig wäre.

Perspektive ausweiten und Vorlaufzeit schaffen
Die Schweizer Konzert-, Show- und Festivalveranstalter sind dankbar, dass endlich eine verbindliche Perspektive für Grossveranstaltungen mit 1’000 bis 10'000 Gästen pro Veranstaltungstag besteht. Allerdings muss der Fokus noch geöffnet werden: Am dringendsten nötig sind Aussagen in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht für Veranstaltungen bis 1’000 Personen ab 1. Juli. Ebenso fehlen Angaben zu Anlässen mit über 10'000 Stehplätzen immer noch gänzlich. Und schliesslich müsste sich der Bundesrat für eine wirkliche Perspektive dazu äussern, welche Einschränkungen als nächstes fallen! Die aktuellen Bewilligungskriterien mögen die Bedürfnisse von Sportveranstaltungen gut erfüllen, in Sachen Kultur hingegen kann nicht genügend betont werden, wie wichtig eine ausreichende Vorlaufzeit ist. Bei allen Veranstaltungsorganisationen besteht das Verständnis, dass ein Projekt aus epidemiologischen Gründen kurzfristig gestoppt werden kann, aber es darf nicht sein, dass grundsätzliche Rahmenbedingungen für eine kommende Phase erst wenige Tage vorher final bestimmt werden. Die jetzt bekannten Bewilligungskriterien für Grossveranstaltungen für die Phasen ab 1. Juli bzw. 20. August dürfen deshalb nicht verschärft werden, nur noch gelockert.

Unterstützung uneingeschränkt weiterführen
Bei allem Optimismus, der Weg für Veranstaltungsunternehmen zurück zu einem eigenständigen, wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb bleibt noch lang! Unabhängig, was dieses Jahr noch alles realisiert wird, 2021 und 2022 werden zur grösseren Existenzprobe als das erste Corona-Jahr. Aufgrund der aufgestauten Projekte und der Vorlaufzeit von Veranstaltungen braucht die Branche ausreichenden finanziellen Spielraum bis über die Aufhebung der Einschränkungen hinaus! Es ist deshalb entscheidend, dass die Ausfallentschädigung überkantonal gleich gehandhabt wird, keine Deckelungen erfolgen und der Entschädigungsrahmen von 80% voll ausgeschöpft wird, aber auch, dass die gesamtwirtschaftlichen Massnahmen parallel uneingeschränkt bis ins nächste Jahr hinein weitergeführt werden.

Kontakt:
Stefan Breitenmoser, stefan.breitenmoser@smpa.ch, +41 79 355 05 79

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