Taskforce Culture

Brief an die Kantone - Erneuter Kulturlockdown ohne lückenloses Unterstützungssystem und ohne Revitalisierungsstrategie?

Sehr geehrte Regierungsrätinnen
Sehr geehrte Regierungsräte
Sehr geehrte Damen und Herren


Der Bundesrat hat die Kantonsregierungen eingeladen, zu den angekündigten Verschärfungen zur Bekämpfung der Pandemie Stellung zu beziehen. Gleichzeitig können die Kantonsregierungen Vorschläge für neue Unterstützungsmassnahmen unterbreiten. Wir bedauern einmal mehr, dass sich die betroffenen Branchen dazu nicht äussern können, obwohl diese wohl am besten wissen, welche Massnahmen ihnen helfen würden. Deshalb benötigen wir Ihre geschätzte Unterstützung.

Ein Revitalisierungsfonds scheint aus unserer Sicht unausweichlich, damit wieder geplant werden kann. Sonst kommt nichts in Gang! Unter folgendem Link sehen Sie, wie der Schutzschirm für Veranstaltungen in Deutschland geplant ist:
https://beta.musikwoche.de/details/456129

Anbei erhalten Sie ausserdem eine Zusammenstellung der Lücken, die immer noch bestehen. Sie müssen unbedingt geschlossen werden.

  • Keine Ausfallentschädigung für Kulturschaffende: Zahlreiche Kulturschaffende arbeiten in Aufträgen und Werkverträgen für die Privatwirtschaft. In diesen Vertragsverhältnissen gibt es kein Kulturunternehmen, das Ausfallentschädigung verlangen und Ausfallgagen zahlen kann oder will. Rechtsstreitigkeiten um Vertragsauslegungen sind die Folge! Dabei wurde das Budget für die Ausfallentschädigungen unter der Covid-Verordnung Kultur bei Weitem nicht aufgebraucht.
  • Keine Senkung der Hürden beim Corona-Erwerbsersatz für Selbstständige: Wenn Selbstständige erst ab einer Umsatzeinbusse von 55% Erwerbsersatz erhalten, setzt das erstens falsche Anreize (nämlich eine möglichst hohe Umsatzeinbusse beizubehalten) und bestraft zweitens die Geringverdienenden. Auch hier hätte der Bund die Mittel, um den Kleinstunternehmenden unter die Arme zu greifen und die Hürden tiefer zu legen.
  • Keine Härtefallentschädigung für Kulturunternehmen: Ein Anspruch auf Ausfallentschädigung schliesst nach dem Willen des Parlamentes die Möglichkeit einer ergänzenden (nicht doppelten) Härtefallentschädigung aus. Das ist problematisch, weil die Ausfallentschädigung oft nur einen kleinen Teil des tatsächlichen Ausfalls deckt. Selbst wenn alle bestehenden Beihilfen in Anspruch genommen wurden, bleiben viele Kulturunternehmen auf Schäden sitzen.
  • Keine Erhöhung der Kurzarbeitsentschädigung für Geringverdienende (100% statt nur 80%).
  • Arbeitslosenversicherung: Keine Verlängerung der Rahmenfrist auf vier Jahre für den Leistungsbezug und für die Beitragszeit für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und mit häufig wechselnden Arbeitgebern.

Besten Dank für Ihre geschätzte Unterstützung.

Freundliche Grüsse
Taskforce Culture
 

Für Rückfragen an die Taskforce Culture:

Sandra Künzi, Präsidentin t. Theaterschaffende Schweiz, sandra.kuenzi@tpunkt.ch, +41 76 338 23 43
Christian Jelk, Vizepräsident Visarte, Christian.jelk@visarte.ch, +41 78 769 25 45
Stefan Breitenmoser, Geschäftsführer Swiss Music Promoters Association SMPA, stefan.breitenmoser@smpa.ch, +41 79 355 05 79

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