Taskforce Culture

Trotz Normalisierungsphase noch lange kein Normalbetrieb im Kultursektor

08. September 2021

Das Planen von kulturellen Veranstaltungen mit den Ungewissheiten der epidemiologischen Entwicklungen und den Schutzmassnahmen ist nach wie vor eine Herausforderung und mit starken finanziellen Einbussen verbunden. Es braucht deshalb dringend die Verlängerung aller Unterstützungs- und Entschädigungsmassnahmen bis mindestens Ende 2022.

Dass der Bundesrat einerseits mit seinem Massnahmendispositiv die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems erhalten und eine Überlastung der Spitäler verhindern, dieses Ziel anderseits aber ohne Schliessung ganzer Branchen oder Verbote von bestimmten Aktivitäten erreichen will, ist zu begrüssen. Ein weiterer Shut- oder Lockdown im Kulturbereich gilt es zu vermeiden.

Noch lange kein Normalbetrieb
Obwohl der Bundesrat die Normalisierungsphase eingeläutet hat, ist der Kulturbetrieb jedoch noch weit weg von einem Normalbetrieb - im betrieblichen Alltag, aber auch, was Wirtschaftlichkeit und Planbarkeit angeht.

  • International: Kulturschaffende aller Sparten sind auf Auftritte oder Werkpräsentationen im Ausland angewiesen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Auch auf internationaler Ebene ist längst noch kein geregelter Kulturbetrieb in Sicht (Reisebeschränkungen, Veranstaltungsverbote, Absage von Veranstaltungen etc.).
  • Diffusions- resp. Produktionsstau: Durch das langanhaltende Veranstaltungsverbot konnten Kulturschaffende ihre Werke nicht mehr vor einem Live-Publikum präsentieren (Filme, Musik, Comedy, Bücher, Bilder, Tanz- und Theaterstücke etc.). Ab Herbst wird nun vieles nachgeholt, was verschoben werden musste. Neue Werke müssen aber oft bis im Herbst 2022 oder sogar länger auf die Präsentation warten. Auftritte und Werkpräsentationen bedeuten letztlich Einkommen.
  • Mehraufwand, aber Mindereinnahmen: Kulturveranstaltungen dürfen gegenwärtig und bis auf Weiteres nur mit Einschränkungen (Covid-Zertifikat) durchgeführt werden. Das Publikum zeigt sich zurückhaltend, was sich insbesondere in schleppenden Vorverkäufen und geringem Publikumsaufkommen zeigt. Und Kunstprojekte sind mit Mehrkosten konfrontiert (z.B. Mehrkosten infolge Schutzmassnahmen auf dem Filmset).

Bestehende Planungsschwierigkeiten werden massiv verstärkt
Die flächendeckende Einführung des Zertifikats für sämtliche Kulturveranstaltungen im Innenbereich und für kulturelle Aktivitäten sowie der bereits getroffene Entscheid, dass Testkosten zur Erlangung eines Covid-Zertifikats ab 1. Oktober selbst getragen werden müssen, erhöhen den Organisationsaufwand und die finanzielle Belastung. Dadurch ist insbesondere ein zum bereits tiefen Besucherniveau hinzukommender, zusätzlicher Publikumsschwund zu befürchten.
Wie die aktuellen Beispiele von kurzfristig abgesagten Grossveranstaltungen zeigen, muss zudem jederzeit mit einem Bewilligungsentzug aufgrund der angespannten Lage in den Spitälern gerechnet werden. Vor diesem Hintergrund blickt die Veranstaltungsbranche mit grosser Sorge in die Zukunft.
Wichtig ist, dass jetzt verbindlich festgelegt wird, gestützt auf welche Parameter die temporäre Zertifikatspflicht (derzeit befristet bis am 24. Januar 2022) wieder aufgehoben werden kann. Diese Eckwerte müssen laufend überprüft werden, damit das Zertifikat nur so lange im Einsatz bleibt, wie nötig (Verhältnismässigkeit).

Unterstützungsmassnahmen müssen verlängert, nicht beschränkt werden
Der Kultursektor braucht bis mindestens Ende 2022 Ausfallentschädigungen, Beiträge an Transformationsprojekte, Nothilfen sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich. Ebenfalls bis mindestens Ende 2022 zu verlängern ist der Schutzschirm für Publikumsanlässe. Sollte der Normalbetrieb in der Kultur wider aller Erwartungen schneller eintreffen, dann würden auch entsprechend weniger Gesuche eingehen bzw. gutgeheissen. Eine Verlängerung der Kulturmassnahmen ist also lediglich eine finanzielle Absicherung. Dass über die Weiterführung der im Covid-Gesetz festgehaltenen Instrumente nicht bereits jetzt in der Herbstsession, sondern erst im Winter und damit wenige Tagen vor deren Auslaufen entschieden wird, steigert die Ungewissheit für den Kultursektor ins Maximale.

Über den 30. September 2021 hinaus verlängert werden müssen zudem die Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) für befristete Arbeitsverträge und Arbeitnehmende auf Abruf. Für die KAE muss weiterhin das vereinfachte (summarische) Verfahren) gelten und die Verlängerung der maximalen KAE-Bezugsdauer von derzeit 24 Monate ist jetzt aufzugleisen. Wenig hilfreich in der aktuellen Situation ist schliesslich die Beobachtung, dass auch bei der Erwerbsausfallentschädigung für Selbstständigerwerbende offenbar die (administrativen) Hürden erhöht wurden.

Fazit
Die Kulturbranche braucht so viel Stabilität wie möglich in einer instabilen Situation, was vor allem auch die bestehenden und weitgehend bewährten Unterstützungsinstrumente betrifft. Eine vorausschauende Verlängerung und möglichst unbürokratische Praxis sind deshalb unerlässlich, um die kulturelle Vielfalt zu sichern.


Kontakt:
Stefan Breitenmoser, Geschäftsführer SMPA – Swiss Music Promoters Association, T 079 355 05 79, stefan.breitenmoser@smpa.ch

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